BDB-Ausserfernbahn-Bahnuebergaenge-PFLACH-07-SAEULINGWEG–26Aug2021-WTV_6339

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Der vielfrequentierte Übergang zum Säulinghaus-Parkplatz (Foto) muss komplett aufgelassen werden, da er den Gesetzesvorschriften, an denen sich die ÖBB orientiert, keinesfalls entspricht.
„Zwischen Straße und Bahn müssen 20 Meter Platz sein“, so Bgm. Schönherr, „und das ist hier nicht möglich.“ (Bild-pressefoto-reutte/H.Ehrenreich)

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