Musau / B179: MIT GEFÄLSCHTEM FRACHTBRIEF AUFGEFLOGEN (Sa. 12.02.2022)

Am gestrigen Freitag kurz vor Mittag zog die Polizei bei der Kontrollstelle Musau einen LKW-Lenker aus dem Verkehr, der vermutlich dachte, mit einem gefälschten Frachtbrief auf Tirols Straßen unterwegs sein zu können.

Hier der Polizeibericht (vielen Dank der PI Reutte): Am 11. Februar 2022, gegen 11:30 Uhr lenkte ein 46-jähriger Rumäne ein Sattelkraftfahrzeug auf der Fernpass Straße aus Richtung Deutschland in Richtung Italien. Als er bei der Kontrollstelle Musau kontrolliert wurde, wies er einen gefälschten Frachtbrief vor, um zu beweisen, dass er die Fernpass Straße befahren darf. Die Fälschung fiel den kontrollierenden Polizisten jedoch auf. Der Frachtbrief wurde sichergestellt und eine Sicherheitsleistung wurde eingehoben. Der Mann wird an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an die BH Reutte angezeigt. (-Ende-)

Zur Info: Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötit der Transportunternehmer bzw. sein Fahrzeuglenker sowohl bei Großtransporten (GT) als auch bei Kleintransporten (KT) die unterschiedlichsten Dokumente, die er beispielsweise für Kontrollen auf der Straße bereit zu halten hat.

Der Frachtbrief ist seiner Natur nach ein warenbegleitendes Instruktionspapier. Das bedeutet, dass mit dem Frachtbrief der Absender den ersten bzw. nachfolgende Beförderer, aber auch Spediteure, Lagerhalter sowie den Empfänger über Beschaffenheit und Menge des Frachtgutes, über die Beförderungsstrecke und über Maßnahmen informiert, die der Frachtführer im Fall von Beförderungs- und Ablieferungshindernissen zu ergreifen hat.

Ursprünglich entstand der Frachtbrief beim Landtransport und in der Binnenschifffahrt, bevor er im Eisenbahn-, Luft- und zuletzt auch im Seetransport eingeführt wurde.

Weiterführende Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Frachtbrief https://www.wko.at/…/Mitzufuehrende_Dokumente_im…

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Ihre eMail wird nicht veröffentlicht.