Weißenbach am Lech ist der Scheidepunkt für normale Motorräder und zu laute Motorräder! Am Kreisverkehr in Weißenbach, der Abzweigung zu Tannheimertal und Lechtal, stehen die Hinweisschilder der Verbotszone für zu laute Bikes. Ab hier gilt bis zur Landesgrenze Steeg/Lechtal zu Vorarlberg (bei Warth – ca. 50km) und der Staatsgrenze bei Schattwald (Tannheimertal zu Deutschland, ca. 25km) sowie den innertiroler Verbindungsstraßen über das Hahntennjoch (Elmen via Pfafflar nach Imst) und Stanzach-Namlos-Berwang-Bichlbach zur B179 das Verbot für zu laute Motorräder – beginnend mit 10 Juni und endend am 31. Oktober 2020.
Das Verbot gilt für die Benutzung der jeweiligen Straße. Fährt man zB ab Stanzach nach Vorderhornbach, so gilt ab der Straßenabbiegung das Verbot nicht mehr und man dürfte mit einem „zu lauten“ Bike problemlos nach Hinterhornbach düsen, ebenso ab Häselgehr nach Gramais oder von Steeg nach Kaisers oder durch Forchach oder Elmen, durch Nesselwängle, Tannheim oder Zöblen. Sämtliche innerörtlichen Straßen sind vom Fahrverbot ausgenommen (nur hinkommen muss man irgendwie … ).
Die nahezu zahllosen Hinweisschilder, wie sie an den vielen innerörtlichen Zufahrtsstraßen einmündend auf die B198 (Lechtalstraße) und B199 (Tannheimerstraße) angebracht sind, weisen darauf hin, dass erst und definitiv ab der Bundesstraße das Verbot gilt …
Es gibt mittlerweile organisierte Gegner des Motoradfahrverbotes – hier der Link: https://www.facebook.com/Nein-zum-Motorrad-Fahrverbot-in-Tirol-100217925058759/
Weiterführende Zeitungsartikel und die offiziellen Hinweise vom Land Tirol sind unter den hier folgenden Links nachzulesen. https://www.tirol.gv.at/…/fahrverbote-fuer-besonders…/https://www.tirol.gv.at/…/verkehrs…/motorrad-fahrverbot/
(Übersichtskarte) https://gis.tirol.gv.at/…/fahrverbote_reutte_Motorrad.pdf https://tirol.orf.at/stories/3052006/ https://www.tt.com/…/motorradlaerm-ab-heute-sind-zu… https://www.krone.at/2168115 https://www.automagazin.at/motorradfahrverbote-in-tirol…/ https://www.krone.at/2169544 (Verstoß gegen Gleichheitsgesetz)
NACHTRAG: Zu laute Motorräder werden im Kontrollfalle mit rd. 220 Euro zur Kasse gebeten!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar