Die WKO-Tirol (Wirtschaftskammer Österreich, vielen Dank an dieser Stelle) hat eine umfangreiche Information über den Lockdown (17.11. bis 06.12.2020) zusammengestellt.
AM WEG IN DIE ARBEIT GILT
• Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen weiterhin nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden. • Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.
AM ARBEITSPLATZ GILT
• Lt. Bundesregierung soll überall wo es möglich ist, im Home-Office gearbeitet werden. • Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. • Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.
EINKAUFEN UND HANDEL
Einzelhandel und persönliche Dienstleistungen müssen schließen • Ausnahme bildet die Deckung des täglichen Bedarfs. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien/Apotheken und Banken bleiben geöffnet. • Großhandel für Gewerbetreibende (B2B) (z.B. Maler, Installateur, Elektriker etc.) kann geöffnet bleiben. • Körpernahe Dienstleistungen wie z.B. die der Friseure, Kosmetiker, Schönheitspfleger, Tätowierer oder Masseure sind untersagt.
GASTRONOMIE
Gastronomie / Hotellerie / Freizeitbetriebe bleiben geschlossen • In der Gastronomie ist die Abholung im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices. • Ausnahme in der Hotellerie: unaufschiebbare Geschäftsreisen. • Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.
VERANSTALTUNGEN
• Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte). • Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. • Hochzeitsfeiern sind ebenfalls untersagt. Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich.
SCHULEN
Berufsschulen / Schulen • Alle Schulen werden bis 6. Dezember auf Fernunterricht („Distance Learning“) umgestellt.
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
• Lt. Bundesregierung darf das Haus ab 17. November nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen werden: ◦ Arbeit ◦ notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ◦ anderen Menschen helfen / pflegen ◦ Bewegung an der frischen Luft ◦ • An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, mindestens ein Meter Abstand zu halten. • Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern, etc. sind untersagt.
VERORDNUNG DER REGIERUNG diese kann man hier herunteraden und somit alles „offiziell“ nachlesen: https://www.wko.at/service/corona.html?shorturl=wkoat_corona
Hier noch eine AUFLISTUNG NACH BRANCHEN, damit man gezielt nach den eigenen Bedürfnissen nachschauen kann. So gilt zB für Immobilienmakler: „Immobilienbesichtigung zulässig, wenn zur Deckung eines Wohnbedürfnisses erforderlich!“ https://www.wko.at/service/kriterienliste.pdf?p=ZW1haWw9N2JONFRIdUZrUUFkenpjVEZtQ2szUGI5dEJrNEdKTEZXdDBiL2tYYm9DNUhYTmczaWlueFlkTzVoMXk4S1hITSZ3az03&utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=2020-11-16+kriterienliste&utm_campaign=sondernewsletter+coronavirus+-+kriterienliste+-+created%3a+20201116+-+sent%3a+20201116&utm_term=n%2fa
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