Zweifellos steht der Winter vor der Türe und somit auch die Pflicht, beim Autofahren auf die entsprechenden Witterungsbedingungen vorbereitet zu sein. Die Polizei Tirol hat deshalb eine Aussendung vorgenommen, um nochmal konkret darauf hinzuweisen: „Schnee, Regen und Kälte haben bereits zu ersten erheblichen Behinderungen auf unseren Straßen geführt. Weil sich viele Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend auf die zunehmend schwierigeren Verhältnisse einstellen, ergibt sich vielfach ein erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund ergeht an alle Fahrzeuglenker der Appell, gerade jetzt zu Beginn der kalten Jahreszeit und dann speziell in den kommenden Wintermonaten das Fahrverhalten den wechselnden Bedingungen (zB Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis) entsprechend anzupassen.“
Da wir davon ausgehen können, dass Berufskraftfahrer (LKW, Busse, Taxis) über die Vorschriften ohnehin Bescheid wissen, hier nur eine kurze Info für die privaten KFZ-LenkerInnen:
Für PKW und kleine Transporter bis 3,5 t gilt die Winterreifenpflicht vom 01. November – 15. April, jedoch nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Das heißt, dass bei derartigen Fahrzeugen auf allen Rädern entsprechende Winterreifen montiert sein müssen, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen. Als winterliche Fahrbahnverhältnisse führt das Gesetz beispielhaft Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis an.
Wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden. Aber nicht nur bei Schnee- und Eisfahrbahnen weisen Winterreifen eine bessere Griffigkeit als Sommerreifen auf, bei Temperaturen von unter + 7 Grad Celsius verhärtet sich die Gummimischung bei Sommerreifen, wodurch sich die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn verschlechtert und z.B. beim Bremsen zur Verlängerung des Bremsweges führt.Bei Fahrzeugen bis 3,5 t gilt zwar nur eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht, trotzdem wird empfohlen, entsprechende Winterreifen zu verwenden.
Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen nämlich an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis führen und dann gilt auch für diese Fahrzeuge die Winterreifenpflicht.
Deshalb unbedingt in den nächsten Tagen noch die Winterreifen aufziehen oder montieren lassen, denn die Polizei wird in den kommenden Wochen die Einhaltung der Winterreifenpflicht verstärkt kontrollieren.
NICHT VERGESSEN: Für den Fall, dass durch die Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten auf Grund der Fahrbahnverhältnisse oder der beabsichtigten Fahrtstrecke eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, ist die Polizei berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges unter Anwendung von geeigneten Zwangsmaßnahmen zu hindern (z.B. Abnahme der Fahrzeugschlüssel, Anbringen von technischen Sperren etc).
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