Außerfern/Tirol: LEISER JAHRESWECHSEL STEHT BEVOR – FEUERWERKE SIND UNTERSAGT, GELDSTRAFEN DROHEN!

Das Jahr 2020 dürfte so ungewöhnlich ausklingen, wie es sich die meiste Zeit des Jahres gezeigt hat. Durch die aktuellen Corona-Maßnahmen sind heuer private Feuerwerke – bei Strafandrohung – untersagt!

Dazu teilt die Landespolizeidirektion Tirol mit, dass heuer auch zu Silvester die seit 26.12.2020 bestehenden, strengeren Ausgangsbeschränkungen gelten. Das Abschießen eines Privatfeuerwerkes zu Unterhaltungszwecken stellt keinen Ausnahmegrund für die Ausgangsbeschränkungen dar. Und weiter: Zusätzlich ist nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes (PyroTG 2010) die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten, sofern nicht vom Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Teile von diesem Verbot ausgenommen wurden. Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbliche Knallkörper. Insbesondere verboten ist auch eine Verwendung jeglicher pyrotechnischen Gegenstände innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und brandgefährdeten Objekten, insbesondere Tankstellen.

Unabhängig davon kann die Verwendung pyrotechnischer Artikel umfangreiche Gefahren und zudem Belästigungen Dritter mit sich bringen. Vor allem ruhebedürftige Mitbürger und Tiere werden durch das Verwenden solcher Artikel beeinträchtigt. Die missbräuchliche Verwendung ist gem. § 40 PyroTG 2010 mit einer Geldstrafe bis zu € 3.600,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen zu bestrafen. Übertretungen nach dem COVID-19-Massnahmengesetz können mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- geahndet werden. (Polizei-Aussendung Ende). Hier ein Neujahrs-Video:

https://www.facebook.com/105759701092018/videos/3141512315949665


Nachtrag zu den vier Feuerwerksklassen:

F1: Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können ggf. in geschlossenen Räumen verwendet werden z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc. (Ab 12 Jahren, keine Berechtigung erforderlich)

F2: Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen z.B. Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, „Ladycracker“ etc. (Ab 16 Jahren, keine Berechtigung erforderlich)

F3: Mittlere Gefahr, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit z.B. Knallkörper, Feuerräder etc. (Ab 18 Jahren, Sachkunde erforderlich)

F4: Große Gefahr, nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit z.B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc. Ab 18 Jahren, Fachkenntnis erforderlich. (Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/…/silvesterknaller…)

In diesem Sinne: Einen guten (leisen) Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021! Pressefoto-Reutte wünscht Euch allen auf jeden Fall ein gesundes, frohes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr!

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