Vergangene Woche wurde auf dem „Kleinen Dienstweg“ eine praktische Lösung für den Grenzverkehr zwischen Tirol und Bayern vereinbart. Nun – mit heutigem Montag – sind die neuen Regeln fixiert.
Demnach gilt ab heute:
+ 24-stündige Kurzaufenthalte im Grenzverkehr sind frei (man darf also zum Einkaufen und Bummeln ins benachbarte Allgäu bzw. Werdenfelserland fahren, ohne Restriktionen befürchten zu müssen. Kultur- und Ausgehbeschränkungen sind natürlich zu beachten).
+ Bei länger geplanter Einreise herrscht eine 5-tägige QuarantänepflichtInteressant ist, dass es zwei „Quarantänepflichten“, I und II, gibt. Die WKO (Wirtschaftskammer Tirol) hat dazu folgende Aussendung herausgegeben:Deutschland grundsätzlich: Die Einreise nach Deutschland aus einem Risikogebiet (Tirol) verpflichtet zu einer 10-tägigen Quarantäne – ein mitgeführter negativer Corona-Test verhindert nicht diese Quarantäne; in der Quarantäne kann frühestens am 5. Tag ein Test erfolgen, der bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet.Wie lauten die wichtigsten Einreiseregeln in Bayern?
AUSNAHMEN von der Quarantänepflicht I – kein Test erforderlich:
+ Kurzaufenthalte im Rahmen des Grenzverkehrs (24 Stunden) – gilt nicht für Grenzpendler (Erläuterung unten)
+ Güter- und Personenbeförderung (max. 72 Stunden)+ Durchreise, inkl. kleines und großes Eck und direkte An- und Abfahrt von/zu Flughäfen
+ Bayerische Pendler, die nach Tirol zu ihrem Arbeitsplatz einpendeln
+ Besuch von Verwandten 1. Grades (max. 72 Stunden)AUSNAHMEN von der Quarantänepflicht II – VORSICHT! Test erforderlich:
+ Beruflich bedingte Reisen – „zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasste“ Reisen (max. 5 Tage):
+ Ein negativer PCR-Test muss entweder mitgeführt werden (max. 48 Stunden alt) oder muss bei der Einreise in Deutschland vorgenommen werden. Wir gehen davon aus, dass an Bayerischen Teststationen (vorherige Terminvereinbarung nötig) die Tests gratis durchgeführt werden können (so wie bisher bei Grenzpendlern).
+ Der Test muss nicht an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.+ Grenzpendler, die von Tirol nach Bayern pendeln, um dort beruflich tätig zu sein.Wer gilt als Grenzpendler? Personen, die regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreisen, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten.
Aus jetziger Sicht dürften auch folgende Situationen unter die Pendlerregelung fallen:+ Montagetrupps auf mehrwöchigen Baustellen
+ Geschäftsreisende, die mindestens wöchentlich in Bayern sind+ Dienstleister, die regelmäßig mindestens wöchentlich in Bayern tätig sindDer wöchentliche Test für Pendler muss nicht bei der Einreise mitgeführt werden, sondern in jeder Kalenderwoche einmal erfolgen.
+ Der Test muss nicht mehr an bayerische Behörden geschickt werden, sondern nur auf Verlangen vorgelegt werden.
+ Das negative Testergebnis ist jeweils für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
+ Bei Grenzpendlern wird neben dem PCR-Test auch ein CE-zertifizierter und zugelassener Antigenschnelltest akzeptiert (Bestätigung über Schnelltest erforderlich).
Teststationen in Bayern sind über die Landratsämter zu erfragen: https://www.stmi.bayern.de/…/gesch…/landkreise/index.php
Für das Außerfern sind hier die direkten Auskunftsstellen zu finden. Im Zweifelsfall und für individuelle Anfragen, am besten direkt dort um Infos anfragen: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/corona.htmlhttps://www.oberallgaeu.org/ (betrifft Kempten) https://www.lra-gap.de/de/
Weitere Info zu den aktuellen Beschränkungen in Österreich auch hier, bei der WKO: https://news.wko.at/…/Verschaerfte-Corona…
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