Außerfern: STRENGE POLIZEIKONTROLLEN WEGEN DES LOCKDOWN SIND IM BEZIRK ZU ERWARTEN (02.11.2020)

Mit Mitternacht zum Dienstag 03.11.2020 tritt in Österreich und somit auch dem Bezirk Reutte der zweite „Lockdown“ – praktisch der verordnete Stillstand des öffentlichen und sozialen Lebens – in Kraft. Relevant hierbei ist unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 bis 06 Uhr. Diese wird die Polizei verstärkt überwachen, mit Kontrollen ist also allzeit zu rechnen.

Generell gibt es im Anlassfall durchaus Anzeigen z.B. wenn:

+ Mund-Nasenschutz nicht getragen wird, dort wo er vorgeschrieben ist

+ der Abstand nicht eingehalten wird+ Veranstaltungen (Partys) verbotenerweise abgehalten werden

+ Wenn Spielhallen, Lokale oder Bars regulär ihren Betrieb führen+ es Verstöße gegen die Beschränkung der Ausgangsregelung gibt

Dazu wurde von der Polizei Tirol eine entsprechende Aussendung vorgenommen, die wir hier zur Info gerne weitergeben (danke an die LPD Tirol):Aufgrund der aktuell sehr ernsten COVID-19 Situation setzt die Tiroler Polizei über Auftrag und in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden Maßnahmen zur Überwachung der ab 03.11.2020, 00:00 Uhr geltenden COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung.

Ziel der Maßnahmen soll eine stärkere Bewusstseinsbildung und eine deutliche Erhöhung der Einhaltung der COVID-19 Bestimmung sein. Deshalb werden – wie schon seit Monaten – auch im zweiten Lockdown das Gespräch und der Dialog die wichtigsten und effizientesten Mittel im Umgang mit der Bevölkerung sein. Aber die Polizei ist auch angehalten, durchzugreifen, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden. Vor allem bei absichtlichem Zuwiderhandeln, Missachten der polizeilichen Anweisungen oder groben Verstößen wird die Polizei mit der notwendigen Konsequenz einschreiten und Anzeigen erstatten. Ob und in welcher Höhe eine Strafe ausgestellt wird, entscheiden die Gesundheitsbehörden als zuständige Strafbehörden.

Landespolizeidirektor Dr. Edelbert Kohler: „Die Tiroler Polizei nimmt ihre gesetzliche Verpflichtung wahr und beginnt ab heute Mitternacht mit der Kontrolle der Ausgangsbeschränkungen. Wir werden jene Menschen, die im fraglichen Zeitraum unterwegs sind, ansprechen, informieren und aufklären und – wenn er/sie keinen triftigen Grund für seine/ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum glaubhaft machen kann – gegebenenfalls den Gesundheitsbehörden zur Anzeige bringen. Aber nach wie vor gilt: Die Polizei ist Partner der Bevölkerung und auch Teil der Bevölkerung und wird deshalb mit Fingerspitzengefühl und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, jedoch auch konsequent diese neuen Maßnahmen umsetzen, um die Bevölkerung zu schützen.“

Es ist also durchaus mit Abstrafungen zu rechnen, sollte den Verordnungen zuwider gehandelt werden. Deshalb also am besten am Abend daheim bleiben, den Hund Gassi führen (darf man), berufliche Aktivitäten ausführen (darf man) und es sich in den eigenen vier Wänden gemütlich machen (darf man). „Ausgehen“ zum Vergnügen und/oder die Nachbarn besuchen nur zum ratschen – das darf man allerdings nicht

Details sind u.a. hier nachzulesen: https://www.tt.com/…/gut-zu-wissen-was-im-lockdown-noch…

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Ihre eMail wird nicht veröffentlicht.