Elbigenalp: PARKSTRAFEN FÜR FESTUMZUGTEILNEHMER UND -GÄSTE (Fr. 12.08.2022)

Der Schützenumzug am 24. Juli in Elbigenalp hatte wohl für mehrere Autobesitzer ein kleines Nachspiel. Und zwar für jene, die während der Festlichkeit ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz beim Lebensmittelgeschäft „M-Preis“ geparkt hatten. Wenige Tage nach dem Umzug flatterte nämlich eine beachtliche Parkstrafe ins Haus.

Von Unternehmensseite M-Preis wurde nach Beschwerden der „Parksünder“ über diese Aktion an einem „Festtag des gesamten Tales“ umgehend ein Schreiben ausgesandt, das darauf hinweist, die Strafe nicht bezahlen zu müssen. Eine rasche und sicherlich dankenswerte Handlung des Unternehmens.

Auf Wunsch von M-Preis wurde das Schreiben mehrfach im Lechtal geteilt – und somit hat es auch seinen Weg zu pressefoto-reutte gefunden. Auch wir wollen hiermit noch jene „Parksünder“ erreichen, die es bislang noch nicht wissen sollten, dass die Strafe für diesen Fest-Sonntag nicht zu bezahlen ist.

Erst im Frühjahr machte eine saftige Parkstrafe für einen Einheimischen von sich reden, der – weil am Sonntag wegen einer Wanderung unwissentlich des Parkverbotes – dort sein Fahrzeug abgestellt hatte und anschließend zur Kasse gebeten wurde.

Wie eine eigentlich unübersehbare Tafel an der Parkplatz-Einfahrt hinweist, ist eine Parkzeit von 1,5 Stunden frei. Um das zu überwachen, werden alle einfahrenden Fahrzeuge mittels Kennzeichenkamera erfasst und beim Ausfahren erfolgt automatische eine Berechnung der Parkzeit (lt. M-Preis alles absolut Datenschutz konform). Übersteigt die Parkzeit die freien 90 Minuten, sind 55 Euro Strafe fällig. Diese kann sich – bei länger dauernden Aufenthalten – bis zu 750 Euro steigern.

Link zum damaligen Bericht:

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