„Augen auf bei der Parkplatzwahl“, könnte man sagen, denn Parken kann teuer sein – auch in unserer Region. Diese Erfahrung machte der „Bluatschink“ Toni Knittel vor wenigen Tagen in Elbigenalp.
Auf Grund eines sonntäglichen Familienausfluges am 20. März parkten er und Begleitung auf dem leeren Parkplatz eines Supermarktes am Ortsanfang von Elbigenalp. Die Rückkehr erfolgte etwa zweienhalb Stunden später – und knapp zehn Tage später erhielt er für die Parkplatzbenützung der beiden Fahrzeuge eine Rechnung über jeweils 55 Euro. Ausgestellt vom Parkraumüberwachungsunternehmen mit Sitz in Salzburg.
Dieses Thema machte Toni Knittel vor zwei Tagen auf seiner Facebookseite publik (siehe Link weiter unten), was zu einer ausführliche Diskussion unter seinen Lesern führte.
Toni Knittel legt in seinem Post aber sehr großen Wert darauf, dass er nichts gegen die Parkraumbewirtschaftung oder das Supermarkt-Unternehmen habe, sondern hob den Umstand hervor, dass man – für ihn überraschend – auch in einer so ländlichen Region wie dem Lechtal darauf achten muss, wohin man sein Fahrzeug an einem Sonntag parkt. In einer Stadt sei es ohnehin üblich, dass man da genauer hinschaut, aber im heimatlichen Lechtal …
„Das steht wahrscheinlich eh auf irgendeiner Tafel – insofern sind wir selber schuld“, so der Bluatschink selbstkritisch in seinem Post und weiter: „Genau wegen solcher Sachen hab i immer unsere Musiker aus Wien gehänselt: ‚Pfah – es mit enkerem Park-Zuig i dar Stådt – dågega herrscht bei ins im Lechtl des Paradies!‘ – I nimm ålles zrugg!“
Pressefoto Reutte nahm dieses Thema zum Anlass bei M-Preis (dem Supermarktunternehmen gehört auch der dazugehörige Parkplatz in Elbigenalp) nachzufragen. „Wir sind dabei, tirolweit diese Art der Parkplatzüberwachung einzuführen, da viel zu oft Nichtkunden ihre Fahrzeuge für lange Zeit auf unseren Parkplätzen abstellen und unsere Kunden dadurch keine Parkmöglichkeit mehr haben“, so die Antwort aus der Presseabteilung von M-Preis. Üblicherweise ist eine Parkzeit von 1,5 Stunden frei. Um das zu überwachen, werden alle einfahrenden Fahrzeuge mittels Kennzeichenkamera erfasst und beim Ausfahren erfolgt automatische eine Berechnung der Parkzeit (lt. M-Preis alles absolut Datenschutzkonform).
Übersteigt die Parkzeit die freien 90 Minuten, sind 55 Euro Strafe fällig. Diese kann sich – bei länger dauernden Aufenthalten – bis zu 750 Euro steigern, so die Info auf der (eigentlich) unübersehbaren Tafel bei der Einfahrt zum Parkplatz. Fährt man auf diesen ein, kommt nämlich automatisch ein Vertrag zustande! Alle Details dazu stehen in der Tafel am Parkplatzeingang. Weitere neun(!) Hinweistafeln sind unübersehbar über den Parkplatz verteilt und weisen klar auf die erlaubte Parkdauer und die mögliche Strafe hin.
Entgegen den Parkplatzbedingungen beim etwa 200m entfernten Spar-Markt – bei dem es klare Parkzeiten gibt, die bei Überschreitung aber auch zu Konsequenzen führen können – gelten beim M-Preis-Platz keine definierten Zeiten, sondern generell nur die maximal 1,5 Stunden freie Parkzeit. Egal ob Wochentags oder Wochenende oder in der Nacht. Aber es gibt auch eine Ausnahme: „Sollte ein Kunde in unserem Shopbereich „Baguette“ nach einem Einkauf länger als die 1,5 Stunden verweilen, so kann er/sie dies dem Personal mitteilen. Daraufhin wird das im System registriert und es folgt keine Strafe“, so die weitere Auskunft seitens M-Preis.
Vom genannten Spar-Markt war zu vernehmen, dass für diesen als Eigentümer von Geschäft und Parkplatz die kostenlose Parkmöglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten auch eine Frage von Kundenservice ist.
Dem M-Preis-Parkplatz gegenüber liegt auf der anderen Straßenseite übrigens der gemeindeeigene „Geierwally-Parkplatz“. Auch dort sind Parkzeiten definiert (6 bis 18 Uhr) – ein Tagesticket kostet dort 3 Euro. „Hätte ich gewusst, dass es beim Supermarkt diese Parkeinschränkung am Sonntag gibt, wäre ich natürlich auf den Geierwally-Platz ausgewichen, die drei Euro spielen ja gar keine Rolle. Aber – wer denkt denn an sowas, noch dazu hier bei uns“, so Toni Knittel zu pressefoto-reutte und fügt hinzu: „Das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich im Lechtal eine Parkstrafe erhalten habe.“
Die Grundfrage, die sich wohl nicht nur Toni Knittel stellt, ist: „Ist es nötig, dass in einem 800 Einwohner-Ort eine Parkplatzüberwachung wie in einer größeren Stadt erfolgen muss, oder ob es da nicht die Möglichkeit seitens des Betriebes geben könnte, die Einschränkung für Sonn- und Feiertage aufzuheben? Möglicherweise wäre dies auch ein Nachfrage-Thema für den Tourismusverband Lechtal, der ja ebenfalls in diesem Geschäftsgebäude seinen Sitz hat.
Hier der Post von Toni Knittel mit den ausführlichen Diskussionen: https://www.facebook.com/toni.knittel/posts/10224946841395763
Hier die Info der automatischen Parkdauererfassung mittels Kamera: https://www.park-depot.com/at-de/digitale-parkaufsicht
Das sagt M-Preis zum Thema Digitale Parkplatzüberwachung (Auszug aus einer vorliegenden eMail): „Unsere Parkplätze stehen unseren Kund*innen während der Ladenöffnungszeiten, für die Dauer des Einkaufes (max. 1,5 Stunden), jederzeit zur Verfügung. Diese sind allerdings begrenzt und Dauer- oder Falschparker verschärfen die Situation.
An Tagen, an denen unsere Filiale geschlossen ist, sowie außerhalb der Öffnungszeiten ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht gestattet und widerrechtlich, da es sich hier um ein privates Grundstück handelt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir, auf Grund der hohen Anzahl an Beschwerden über zu wenig Parkplätze, uns zu dieser Maßnahme gezwungen sehen. (…) Die Parkraumüberwachung wurde in ganz Österreich etabliert, hauptsächlich bei Filialen wo wir regelmäßig Beschwerden von Kund*innen erhielten, welche leider keinen Parkplatz finden konnten – also dort, wo widerrechtlich oder auch dauerhaft geparkt wurde, ohne dass sich die Fahrzeugbesitzer im Markt aufhielten. Dieses Vorgehen ist notwendig, um unseren Kund*innen eine Parkmöglichkeit für Ihren Einkauf sichern zu können und Parksünder fernzuhalten. (…) Daher kontrolliert eine digitale Parkraumüberwachung die Parkzeiten.
Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um keine Videoaufzeichnung. Die Parkdauer wird automatisiert mittels eines Kennzeichenscanners erfasst. Dieser ist auf die Ein- und Ausfahrt ausgerichtet. Fährt ein Fahrzeug ein, wird ein Scan vom Kennzeichen gemacht und mit einem Zeitstempel versehen. Beim Abfahren wird erneut ein Scan gemacht. Die Differenz der Zeitstempel bildet die Parkdauer ab. Die Aufzeichnungen werden verschlüsselt lokal auf dem System gespeichert. Regelkonforme Parkvorgänge werden gem. DSGVO nach max. 48 Stunden gelöscht. (…)
Wenn jemand meint, zu Unrecht einen Strafzettel erhalten zu haben, bitte direkt (…) an unsere Partnerfirma (Firma Park Depot ) unter Angabe folgender Informationen melden: Autokennzeichen, Nummer des Strafzettels (Aktenzeichen), Ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.“ (-Auszug Ende-)






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